Gesetzlich Krankenversicherte mit einer Verordnung durch den Arzt zahlen in der Regel (unter bestimmten Umständen Kann eine Befreiung bei der Krankenkasse beantragt werden) pro Rezept eine Basisgebühr von 10 € zusätzlich 10% des Behandlungswertes.
Bei einem Rezept mit 6 Krankengymnastikbehandlungen liegt die Höhe der Zuzahlung je nach Krankenkasse bei ca. 18,50 €.
Bei 6 Massagen fallen ungefähr 16 €, bei 6 Manuellen Therapie ca. 19 € an.